Jugendschutz

Du bist unter 16 und möchtest gern unsere Veranstaltungen besuchen? Kein Problem.

Folgendes gilt für Besucher:innen U16 bei unseren Veranstaltungen:

Erziehungsbeauftragte Person/Begleitperson kann jede volljährige Person sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern bzw. mit den Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Die Begleitperson muss im Rahmen der übertragenen Aufgaben Aufsichtspflichten nachkommen können, also tatsächlich in der Lage sein, die anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu leiten, zu lenken und hierbei auch die entsprechende Verantwortung für diese zu übernehmen.

Eine Begleitperson kann grundsätzlich für mehrere Jugendliche verantwortlich sein. Allerdings muss sie stets in der Lage sein, ihren Aufsichtspflichten auch wirklich nachkommen zu können.

Für den Besuch der Veranstaltung sind folgende Dokumente nötig:

  • Ausgefülltes Formular zur Übertagung der Personensorgeberechtigung in zweifacher Ausführung 
  • Ausweiskopie des Elternteils
  • Ausweis der Begleitperson

Die Maschinenfabrik behält sich vor, den Einlass von Personen unter 16 Jahren trotz vollständiger Dokumente abzulehnen, wenn die Begleitperson augenscheinlich nicht dazu in der Lage ist, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.